Am 1. September 2023 tritt die Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) in Kraft. Für Einzelpersonen schafft es mehr Transparenz über ihre Daten. Gleichzeitig gelten strengere Strafbestimmungen bei der Verletzung von datenschutzrechtlichen Pflichten. Neu drohen Strafen von bis zu 250’000 Franken für verantwortliche Privatpersonen.
Das Datenschutzrecht legt fest, wer Personendaten wie verarbeitet darf. Am 31. August 2022 hat der Bundesrat eine Revision des bestehenden Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) beschlossen. Die entsprechenden Bestimmungen sind in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) festgehalten – und treten per 1. September 2023 in Kraft.
Mehr Transparenz, strengere Strafen
Mit dem revidierten Datenschutzgesetz reagiert der Bundesrat auf technologische Entwicklungen und die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft. Zudem hebt sie das bestehende Gesetz auf das Datenschutzniveau der EU und die modernisierte Datenschutzkonvention 108+ des Europarats. Neuerungen betreffen unter anderem folgende Bereiche:
- Mehr Transparenz
Privatpersonen erhalten mehr Kontrolle und Transparenz über die Verarbeitung ihrer Personendaten. Sie haben zudem jederzeit das Recht auf Datenherausgabe und -übertragung.
- Höhere Bussen, ergänzte Straftatbestände
Die bisherigen Straftatbestände sind erweitert, die Bussenobergrenze für Verstösse wird von 10’000 auf 250’000 Franken erhöht. Gut zu wissen: Diese Bussen betreffen (wie bisher) nicht die Unternehmen, sondern natürliche Personen mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis in einem Unternehmensbereich. Wie zum Beispiel Marketingleiter:innen.
- «Privacy by Design»
Unternehmen müssen Datenschutzmassnahmen schon beim Planen der Datenbearbeitung berücksichtigen. Für Datenbearbeitungen mit hohem Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung Pflicht.
- «Privacy by Default»
Opt-in statt Opt-out: Voreinstellungen, beispielsweise bei einer Cookie-Warnung auf einer Webseite oder einer Newsletter-Anmeldung, müssen neu datenschutzfreundlich sein. Dies bedeutet in der Praxis: Die Nutzer müssen ihr explizites Einverständnis geben. Das bisher geltende „stillschweigende“ Einverständnis ist Vergangenheit! Zudem müssen die diesbezüglichen Inhalte für alle Besucher gut verständlich formuliert sein.
Konkrete Folgen für verantwortliche Privatperson
Ob Kundenkommunikation wie beispielsweise der Versand von Terminerinnerungen per SMS oder Infos zum Lieferstatus wer SMS im Unternehmen nutzt, muss einige Fragen beantworten. Bietet die bestehende SMS-Lösung die erforderliche Datensicherheit und ist diese zertifiziert? Befinden sich die Server des SMS-Providers im Ausland? Wenn ja, verfügt der Serverstandort über ein angemessenes Datenschutzniveau? Besonders US-Cloud-Anbieter und deren Tochtergesellschaften stellen Schweizer Unternehmen möglicherweise vor Probleme, denn die Zugriffssicherheit ist womöglich nicht mehr gewährleistet. Wer auf ganz sichergehen will, arbeitet mit einem zertifizierten Schweizer Provider für SMS-Lösungen. Denn wie gesagt: Bei einem Verstoss gegen das neue Gesetz drohen happige Bussen von bis zu 250’000 Franken. Diese werden nicht vom Unternehmen eingefordert, sondern von der verantwortlichen Privatperson.
Kein Risiko eingehen
Sie konzentrieren sich auf die Kommunikation mit Ihren Kunden, Ihr Anbieter macht es DSG-konform: Als professioneller Partner für SMS-Lösungen erfüllt eCall Business Messaging die Anforderungen des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes und ist seit 2018 konform mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Damit entsprechen die SMS-Lösungen den heute weltweit strengsten Datenschutzrichtlinien. Alle Systeme – und damit auch die Daten – liegen in der Schweiz und verfügen über alle nötigen Zertifikate.
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Florian
Florian ist Senior Marketing Manager und für die Bewerbung der Marke eCall zuständig. In diesem Blog schreibt er über Neuigkeiten und Wissenswertes rund ums Thema Business Messaging.
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